Abfallwirtschaftskonzept der OVVD

Entsprechend § 9 des Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes Mecklenburg-Vorpommern haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger spätestens alle drei Jahre Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen überlassenen Abfälle zu erstellen. Das Abfallwirtschaftskonzept muss die Entsorgungssicherheit für mindestens zehn Jahre im Voraus nachweisen. Dazu hat es für diesen Zeitraum insbesondere zu enthalten:

1. Angaben über Art, Menge und Verbleib der anfallenden Abfälle,

2. die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Abfallvermeidung,

3. die Darstellung der Methoden, Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung,

4. Angaben zur voraussichtlichen Laufzeit der vorhandenen Abfallentsorgungsanlagen,

5. Angaben zu den geplanten Standorten und zum zeitlichen Ablauf der Planung und Errichtung der erforderlichen Abfallentsorgungsanlagen einschließlich der geschätzten Bau- und Betriebskosten sowie zu der erforderlichen Stilllegung, Sicherung und Rekultivierung vorhandener Anlagen,

6. die Darstellung der Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie mit Dritten und privaten Entsorgungsträgern im Sinne der § 16 bis 18 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes,

7. die Darstellung der voraussichtlichen Gebührenentwicklung. Im Jahre 1998 wurden unter Federführung der OVVD GmbH Abfallwirtschaftskonzepte für die in der OVVD GmbH zusammengefassten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie die Fortschreibung des abfallwirtschaftlichen Rahmenplanes der OVVD GmbH beauftragt. Durch die Bündelung der Auftragsvergabe durch die OVVD GmbH ergaben sich Synergieeffekte und eine verbesserte Vergleichbarkeit der Prognosedaten.